Mitnahme

  • mit einem ermäßigten Einzelfahrschein entsprechend der zurückgelegten Strecke
  • im Stadtverkehrstarifgebiet Görlitz auch ein Abschnitt der ermäßigten 4er-Karte
  • mit einer Fahrradtageskarte oder Fahrradmonatskarte
  • es besteht keine Mitnahmegarantie
  • die Beförderung von mobilitätseingeschränkten Fahrgästen mit orthopädischen Hilfsmitteln oder von Kindern im Kinderwagen hat Vorrang vor der Fahrradbeförderung
  • Tandems gelten als 2 Fahrräder
  • dreirädrige Fahrräder, Fortbewegungsmittel mit Verbrennungsmotor, Mofas, Lastenfährräder und mit besonderen Zuggeräten verbundene Rollstühle (Minibike, Minitrack) sowie nicht zusammengeklappte, zulassungs- der versicherungspflichtige Fahrzeuge sind grundsätzlich von der Beförderung ausgeschlossen
  • die ZVON-Fahrradtageskarte und -Monatskarte gelten in Verbindung mit dem ZVON-VVO-Übergangstarif mindestens ZVON+VVO ab/¬bis Arnsdorf
  • bei verbundübergreifenden AzubiTickets mit mindestens ZVON+VVO wird die ZVON-Fahrradmonats- und -Fahrradtageskarte bis Arnsdorf anerkannt, damit ist eine direkte Kombination mit der VVO-Fahrradmitnahme möglich
  • bei Nutzung ZVON-BildungsTicket + LK BZ sowie VVO-BildungsTicket + LK BZ kann auch in den Zügen zwischen Arnsdorf und Großharthau ein Fahrrad unentgeltlich mitgenommen werden

  • in einer geeigneten Transportbox kostenfrei
  • mit einem ermäßigten Einzelfahrschein entsprechend der zurückgelegten Strecke
  • im Stadtverkehrstarifgebiet Görlitz auch ein Abschnitt der ermäßigten 4er-Karte
  • mit einer Fahrradtageskarte oder et Fahrrad/Hund

  • Handwagen, Fahrradanhänger und Ähnliches mit einem Fahrschein zum Normalfahrpreis für die zurückgelegte Strecke bzw. ein Abschnitt der 4er-Karte im Stadtverkehrsgebiet Görlitz

  • Kinder bis zur Einschulung
  • Schwerbehinderte entsprechend den Bestimmungen des Neunten Buches Sozialgesetzbuch (SGB IX), wenn sie den gültigen Schwerbehindertenausweis und das Beiblatt des Versorgungsamtes mit gültiger Wertmarke, mit sich führen und auf Verlangen vorweisen
  • eine Begleitperson von schwerbehinderten Menschen und/oder ein Hund werden, wenn das Merkzeichen "B" im Schwerbehindertenausweis eingetragen ist
  • Blinde mit dem Merkzeichen "Bl" können eine Begleitperson und/oder einen Blinden-Führerhund unentgeltlich mitnehmen
  • Bedienstete der Polizei des Freistaates Sachsen, der Bundespolizei und der Polizeien der Republiken Polen und Tschechien (bei gemeinsamer Bestreifung mit der deutschen Polizei) sowie der Sächsischen Sicherheitswacht in Uniform
  • Kleintiere oder kleine Hunde, die in geeigneten Behältern untergebracht sind
  • Fahrräder von Kindern mit Anspruch auf eine unentgeltliche Beförderung
    Kinderwagen, Rollstühle und Rollatoren, insofern sie nicht zweckentfremdet werden
  • zusammengeklappte Fahrräder in handelsüblichen Fahrradtaschen, Handgepäck, ein paar Ski, ein Snowboard oder ein Rodelschlitten
Vertrieb
  • Zug und im Bus
  • in den Verkaufsstellen der Partnerunternehmen, den Reiseagenturen und Servicecentern
  • an den Fahrausweisautomaten der GVB in Görlitz
  • online über die HandyTicketDeutschland-App, die App DB-Navigator und www.bahn.de

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