Die Berücksichtigung der Belange behinderter Menschen ist in unserer Gesellschaft ein wesentliches und unverzichtbares Element. Wir stellen uns der Aufgabe die Züge, Busse und Bahnhöfe so zu gestalten, dass sie für behinderte Menschen in der allgemein üblichen Weise, ohne besondere Erschwernis und grundsätzlich ohne fremde Hilfe zugänglich sind. Gegenwärtig ist es aber leider noch so, dass die Barrierefreiheit in unserer Region nur eingeschränkt vorhanden ist. Als Unterstützung haben wir hier für Sie einige Informationen zusammen gestellt.
Barrierefreiheit im Stadtverkehr
Übersicht der Verkehrsunternehmen und Anmeldeinformationen

Barrierefreiheit im Regionalverkehr
Übersicht der Verkehrsunternehmen und Anmeldeinformationen

Weitere Hinweise und Ansprechpartner
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Tarifhinweise
- Schwerbehinderte werden entsprechend den Bestimmungen des Neunten Buches Sozialgesetzbuch (SGB IX) unentgeltlich befördert, wenn sie im Besitz des "Beiblattes des Versorgungsamtes" zum Schwerbehindertenausweis mit gültiger Wertmarke sind, dieses mitführen und auf Verlangen vorweisen. Die unentgeltliche Beförderung von Begleitpersonen und Begleithunden regeln ebenfalls die Bestimmungen des SGB IX. Die Begleitung muss auf dem gültigen Schwerbehindertenausweis vermerkt sein.
- Falls kein gültiger Schwerbehindertenausweis vorliegt, ist ein entsprechender Fahrschein zu lösen. In der Tarifauskunft finden Sie den Preis für ihre Verbindung. Gern können Sie auch die Mitarbeiterinnen am kostenfreien ZVON-INFO-Telefon Montag bis Freitag 07.00 bis 18.00 Uhr unter der Rufnummer: 0800-9866-4636 kontaktieren.
- Kinderwagen, Rollstuhl und Rollatoren werden unentgeltlich mitgenommen, soweit sie nicht zweckentfremdet werden, z. B. dem Transport von Gepäck oder Tieren etc. dienen. In diesen Fällen ist pro Kinderwagen, Rollstuhl oder Rollator der ermäßigte Fahrpreis entsprechend dne für die Fahrt erforderlichen Tarifeinheiten zu zahlen.
- Fahrscheine sind bei den Busfahrern und Zugbegleitern oder in den Servicestellen der Verkehrsunternehmen erhältlich.
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Angebote für Menschen mit Mobilitätseinschränkungen
Die Volkshochschule Dreiländereck bietet in enger Kooperation mit dem Landesverband Selbsthilfe Körperbehinderter Sachsen e.V. sowie dem ZVON und dem Landkreis Görlitz, für Menschen mit Mobilitätseinschränkungen Veranstaltungen zum Aufbau bzw. Erweiterung ihrer Kompetenzen bei der Nutzung öffentlicher Verkehrsmittel an.
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Ansprechpartner
ZVON
Für Auskünfte und Beratung Montag bis Freitag 07.00 bis 18.00 Uhr am ZVON-INFO-Telefon
www.zvon.de
Telefon: 0800 - 9866 - 4636
E-Mail: info@zvon.de
Beauftragte für die Belange von Menschen mit Behinderungen Landkreis Bautzen
Telefon: (0 35 91) 52 51 - 8 73 00
Fax: (0 35 91) 52 50 - 8 73 00
E-Mail: behindertenbeauftragte@lra-bautzen.de
Beauftragte für die Belange von Menschen mit Behinderungen Landkreis Görlitz
Telefon: (0 35 81) 6 63 - 90 08
Fax: (0 35 81) 6 63 - 6 90 08
E-Mail: behindertenbeauftragte@kreis-gr.de
Selbsthilfenetzwerk Sachsen
www.selbsthilfenetzwerk-sachsen.de