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Förderung von Maßnahmen

Der Zweckverband Verkehrsverbund Oberlausitz-Niederschlesien (ZVON) unterstützt die Städte und Gemeinden ab 2025 mit der neuen Förderrichtlinie RL-ZVON bei der Umsetzung von ÖPNV-Projekten. Erfahren Sie hier alles zur Förderung und Antragstellung.

Der Zweckverband Verkehrsverbund Oberlausitz-Niederschlesien (ZVON) unterstützt die Kommunen bei Maßnahmen zur Steigerung der Attraktivität des öffentlichen Personennahverkehrs. Die finanzielle Unterstützung des ZVON bei der Umsetzung von Projekten erfolgt auf Grundlage der Richtlinie ZVON (RL-ZVON). Diese Vorhaben sind in der Regel im Infrastrukturprogramm verankert und erfüllen zugleich die Voraussetzungen für eine Förderung durch den Freistaat Sachsen im Rahmen des Landesinvestitionsprogramms (LIP) gemäß dem sächsischen ÖPNV-Gesetz. Die RL-ZVON ist daher eng an die Förderrichtlinie des Freistaates Sachsen (RL-ÖPNV) angelehnt.

Ab dem 01.01.2025 regelt die Förderrichtlinie des ZVON die Förderung des straßengebundenen ÖPNV in der Oberlausitz/Niederschlesien. Förderfähig sind u.a. Infrastrukturmaßnahmen wie barrierefreie Haltestellen, Zentrale Omnibusbahnhöfe (ZOB), Mobilstationen sowie Konzepte und Machbarkeitsstudien. Zuwendungen erfolgen als Projekt- oder institutionelle Förderung.

Die Hauptziele der Förderrichtlinie sind u.a. die nachhaltige Verbesserung der Rahmenbedingungen für den ÖPNV im Nahverkehrsraum Oberlausitz/Niederschlesien, die Förderung von Barrierefreiheit und Umweltschutz sowie die Unterstützung von Infrastrukturmaßnahmen und Konzepten zur Modernisierung und Erweiterung des ÖPNV-Angebotes. ​

Alle Unterlagen für die Beantragung von Fördermitteln können Sie sich hier herunterladen. Bitte senden Sie die ausgefüllten Dokumente einschließlich aller Anlagen an zurück.

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