
Fahrradmitnahme
zum ZVON-Tarif
- mit einem ermäßigtem Einzelfahrschein für die zurückgelegte Strecke ein Abschnitt der
- 4er-Karte im Stadtverkehrsgebiet Görlitz, der Fahrradtageskarte oder Fahrradmonatskarte
- grenzüberschreitend mit dem EURO-NEISSE-Ticket Fahrrad/Hund
- Fahrradtageskarte gilt ab Entwertung bis 4.00 Uhr des folgenden Tages in den Verkehrsmitteln im ZVON-Verbundgebiet
- Fahrradmonatskarte gilt ab dem Tag der Entwertung bis zum gleichen Kalendertag im Folgemonat
Unentgeltliche
Mitnahme
- Blinde mit dem Merkzeichen „Bl“ können eine Begleitperson und/oder einen Blindenführhund unentgeltlich mitnehmen
- Kleintiere oder kleine Hunde, die in geeigneten Behältern untergebracht sind
- Fahrräder von Kindern mit Anspruch auf eine unentgeltliche Beförderung
- Kinderwagen, Rollstühle und Rollatoren, insofern sie nicht zweckentfremdet werden
- zusammengeklappte Fahrräder in handelsüblichen Fahrradtaschen, Handgepäck, ein Paar Ski, ein Snowboard oder ein Rodelschlitten
Gebührenpflichtige
Mitnahme
- Hund = ermäßigter Einzelfahrschein für die zurückgelegte Strecke, ein Abschnitt der 4er-Karte im Stadtverkehrsgebiet Görlitz, Fahrradtageskarte
oder Fahrradmonatskarte, EURO-NEISSE-Ticket Fahrrad/Hund - größere Gegenstände oder anderweitig genutzte Kinderwagen etc. = ermäßigter Einzelfahrschein entsprechend den Tarifeinheiten bzw. ein Abschnitt der 4er-Karte im Stadtverkehrsgebiet Görlitz
- Handwagen, Fahrradanhänger und Ähnliches = Fahrschein zum Normalfahrpreis bzw. ein Abschnitt der 4er-Karte im Stadtverkehrsgebiet Görlitz

- es besteht keine Mitnahmegarantie
- die Beförderung von mobilitätseingeschränkten Fahrgästen mit orthopädischen Hilfsmitteln oder von Kindern im Kinderwagen hat Vorrang vor der Fahrradbeförderung
- Tandems gelten als 2 Fahrräder
- Dreirädrige Fahrräder, Fortbewegungsmittel mit Verbrennungsmotor, Mofas, Lastenfahrräder und mit besonderen Zuggeräten verbundene Rollstühle (Minibike, Minitrack) sowie nicht zusammengeklappte, zulassungs- oder versicherungspflichtige Fahrzeuge sind grundsätzlich von der Beförderung ausgeschlossen
Fahrradmitnahme bei
verbundübergreifenden Fahrten
- die ZVON-Fahrradtageskarte und -Monatskarte gelten in Verbindung mit dem ZVON-VVO-Übergangstarif mindestens ZVON+VVO ab/bis Arnsdorf
- bei verbundübergreifenden AzubiTickets mit mindestens ZVON+VVO wird die ZVON-Fahrradmonats- und -Fahrradtageskarte bis Arnsdorf anerkannt, damit ist eine direkte Kombination mit der VVO-Fahrradmitnahme möglich
- bei Nutzung ZVON-BildungsTicket + LK BZ sowie VVO-BildungsTicket + LK BZ kann auch in den Zügen zwischen Arnsdorf und Großharthau ein Fahrrad unentgeltlich mitgenommen werden
