Gute Karten


für Fahrrad und Co.‎‎‎‎‎

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Damit die nächste Reise entspannt verläuft, hier die wichtigsten Mitnahmeregelungen.

Fahrradmitnahme
zum ZVON-Tarif


  • ‎mit einem ermäßigtem Einzelfahrschein für die zurückgelegte Strecke ein Abschnitt der

  • 4er-Karte im Stadtverkehrsgebiet Görlitz, der Fahrradtageskarte oder Fahrradmonatskarte
  • grenzüberschreitend mit dem EURO-NEISSE-Ticket Fahrrad/­Hund
  • Fahrradtageskarte gilt ab Entwertung bis 4.00 Uhr des folgenden Tages in den Verkehrsmitteln im ZVON-Verbundgebiet
  • Fahrradmonatskarte gilt ab dem Tag der Entwertung bis zum gleichen Kalendertag im Folgemonat

Fahrradmitnahme bei
verbundübergreifenden Fahrten

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  • ‎die ZVON-Fahrradtageskarte und -Monatskarte gelten in Verbindung mit dem ZVON-VVO-Übergangstarif mindestens ZVON+VVO ab/­bis Arnsdorf

  • bei verbundübergreifenden AzubiTickets mit mindestens ZVON+VVO wird die ZVON-Fahrradmonats- und -Fahrradtageskarte bis Arnsdorf anerkannt, damit ist eine direkte Kombination mit der VVO-Fahrradmitnahme möglich

  • bei Nutzung ZVON-BildungsTicket + LK BZ sowie VVO-BildungsTicket + LK BZ kann auch in den Zügen zwischen Arnsdorf und Großharthau ein Fahrrad unentgeltlich mitgenommen werden
In Verbindung mit dem DeutschlandTicket, SachsenTicket oder anderen verbundübergreifenden Fahrscheinen wird die Fahrradtageskarte Nahverkehrdes DTV (Deutschlandtarifverbund) in allen öffentlichen Verkehrsmitteln im ZVON anerkannt, wenn auch der reguläre Verbundtarif gilt und die Fahrradmitnahme nicht ausgeschlossen ist.

Unentgeltliche
Mitnahme

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  • ‎Blinde mit dem Merkzeichen „Bl“ können eine Begleitperson und/­oder einen Blindenführhund unentgeltlich mitnehmen
  • Kleintiere oder kleine Hunde, die in geeigneten Behältern untergebracht sind
  • Fahrräder von Kindern mit Anspruch auf eine unentgeltliche Beförderung
  • Kinderwagen, Rollstühle und Rollatoren, insofern sie nicht zweckentfremdet werden
  • zusammengeklappte Fahrräder in handelsüblichen Fahrradtaschen, Handgepäck, ein Paar Ski, ein Snowboard oder ein Rodelschlitten

Gebührenpflichtige‎
Mitnahme‎‎‎


  • ‎Hund = ermäßigter Einzelfahrschein für die zurückgelegte Strecke, ein Abschnitt der 4er-Karte im Stadtverkehrsgebiet Görlitz, Fahrradtageskarte
    oder Fahrradmonatskarte, EURO-NEISSE-Ticket Fahrrad/­Hund
  • größere Gegenstände oder anderweitig genutzte Kinderwagen etc. = ermäßigter Einzelfahrschein entsprechend den Tarifeinheiten bzw. ein Abschnitt der 4er-Karte im Stadtverkehrsgebiet Görlitz
  • Handwagen, Fahrradanhänger und Ähnliches = Fahrschein zum Normalfahrpreis bzw. ein Abschnitt der 4er-Karte im Stadtverkehrsgebiet Görlitz
  • es besteht ‎keine Mitnahmegarantie, die Beförderung von mobilitätseingeschränkten Fahrgästen mit orthopädischen Hilfsmitteln oder von Kindern im Kinderwagen hat Vorrang vor der Fahrradbeförderung
  • als Fahrrad gelten herkömmliche einsitzige Zweiräder
  • die Mitnahme von Fahrrädern einschließlich Kinderfahrräder, Fahrradanhänger, Liegeräder, Tandems, E-Bikes (Fahrräder mit elektronischer Trethilfe) und zusammengeklappte elektrische Tretroller ist entsprechend der Voraussetzungen möglich

  • ‎Tandems zählen als zwei Fahrräder

  • dreirädrige Fahrräder, Fortbewegungsmittel mit Verbrennungsmotor, Mofas, Lastenfahrräder und mit besonderen Zuggeräten verbundene Rollstühle (Minibike, Minitrack) sowie nicht zusammengeklappte zulassungs- oder versicherungspflichtige Fahrzeuge sind grundsätzlich von der Beförderung ausgeschlossen

Ein Tag, ein Ticket.

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