Kundengarantien

Mit den Kundengarantien im ZVON und im VVO kommen Sie in vielen Regionalzügen noch entspannter ans Ziel.

Mit den Kundengarantien im ZVON und im VVO kommen Sie sowohl in den Zügen der S-Bahn Dresden als auch in vielen Regionalzügen noch entspannter ans Ziel. Denn wenn etwas nicht wie geplant funktioniert, stehen die Partnerverkehrsunternehmen dafür gerade und machen es wieder gut. Die Kundengarantien sind Bestandteil der Ausschreibungen im Schienenpersonennahverkehr (SPNV) und werden etappenweise auf den einzelnen Strecken im ZVON sowie im VVO eingeführt.

Für welche Tickets gelten die Kundengarantien

Die Garantieleistungen sind an die Nutzung eines ZVON- bzw. VVO-Tickets oder eines Tickets zum VVO-ZVON Übergangstarif geknüpft. Für die Inanspruchnahme einer Garantieleistung legen Sie bitte das Original oder eine Kopie des Tickets für die bemängelte Fahrt bei.

Im ZVON gelten die Kundengarantien seit 15. Dezember 2019 in den Zügen des trilex auf den Strecken:

  • RE 1 /­­ RB 60 Dresden – Bautzen – Görlitz
  • RE 2 /­­ RB 61 Dresden – Bischofswerda – Zittau

Kundengarantie DeutschlandTicket

Das Deutschlandticket ist aufgrund seines stark reduzierten Preises von den Kunden­garantien im VVO ausgeschlossen. Fahrgäste mit Deutschlandticket können die europäischen Fahrgastrechte in Anspruch nehmen.

In 5 Schritten
zum GarantieTicket

  1. Garantiefall online melden.
  2. Anliegen schildern, je genauer Sie uns informieren, desto schneller können wir handeln.
  3. Beleg beifügen. Fügen Sie Ihr Ticket gern als Kopie oder Foto von Vorder-und Rückseite und ggf. die Reinigungsquittung hinzu.
  4. Innerhalb von 10 Arbeitstagen online oder ausreichend frankiert per Post absenden oder in den Reisezentren im Bahnhof in Bautzen, Dresden, Görlitz, Leipzig oder Riesa abgeben.
  5. Die Unternehmen prüfen Ihr Anliegen und melden sich bei Ihnen.

Im ZVON erhalten Sie eine Tageskarte Verbundraum für eine Person zum Normalpreis. Das VVO-GarantieTicket ist eine 4er-Karte zum Normalpreis.
Es gelten die Allgemeinen Geschäftsbedingungen der Kundengarantien ZVON und VVO.

AGB Stand 15.12.2019

Wenn Ihr Zug an Ihrem Einstiegsbahnhof mehr als 15 Minuten Verspätung hat, zu früh abfährt und Sie ihn deshalb verpassen oder er außerplanmäßig vor Ihrem Zielbahnhof endet, wird Ihnen die schnellstmögliche Weiterbeförderung im ZVON beziehungsweise im VVO organisiert. Rufen Sie dazu die KundengarantieHotline 0800 /­ 3 111 888 (kostenfrei) oder den ZVON-Kundenservice unter 03591 326969 (Montag bis Freitag 7.00 -18.00 Uhr) an. Wenn Ihr Zug an Ihrem Zielbahnhof mehr als 15 Minuten zu spät eintrifft und Ihnen telefonisch keine alternative Weiterbeförderung angeboten werden konnte, erhalten Sie ein GarantieTicket, sofern nicht höhere Gewalt die Ursache ist. Die Pünktlichkeitsgarantie ist zugbezogen, Verspätungen durch verpasste Anschlüsse regelt die Anschlussgarantie (letztere gilt nur im VVO).

Die Anschlussgarantie gilt nur für Fahrten im VVO und MDV. Ab 21 Uhr werden in diesen Verbünden Anschlüsse zwischen vielen Zügen sicher gestellt. Garantieanschlüsse sind im Fahrplan markiert und als Übersicht online verfügbar. Wenn ein solcher Anschluss nicht gesichert wird und es dadurch zu einer Reisezeitverlängerung von mehr als 15 Minuten kommt, wird eine alternative Weiterbeförderung ab dem Anschlussbahnhof garantiert, soweit nicht höhere Gewalt die Ursache ist.

Unsere Tarif- und Angebotsinformationen sind aktuell und korrekt. Das gilt für Aushänge an Haltestellen, für Informationen im Internet sowie in und an den Fahrzeugen. Bei Unregelmäßigkeiten informiert Sie das Verkehrsunternehmen an Knotenbahnhöfen in den betroffenen Fahrzeugen innerhalb von 5 Minuten. Bei einer von uns oder dem Verkehrsunternehmen verschuldeten Fehl- oder Nichtinformation im Fahrzeug erhalten Sie als Entschädigung ein GarantieTicket. Haben Sie aufgrund der fehlerhaften oder unvollständigen Informationen zum jeweiligen Verbundtarif einen zu hohen Fahrpreis gezahlt, entschädigen wir Sie ebenfalls mit einem GarantieTicket.

Die Fahrzeuge werden regelmäßig gereinigt. Sollte Ihnen trotz der sorgfältigen Bemühungen einmal ein Kleidungsstück im Zug verschmutzen, werden Ihnen die Reinigungskosten erstattet. Dafür benötigen wir Ihren Reinigungskostenbeleg und die vollständigen Angaben im Garantieformular.

Zweckverband Verkehrsverbund Oberlausitz-Niederschlesien (ZVON)

Rathenauplatz 1
02625 Bautzen
ZVON Kundenservice 03591 326969
E-Mail: kundengarantie@zvon.de

Verkehrsverbund Oberelbe (VVO)

Leipziger Straße 120
01127 Dresden
VVO-InfoHotline 0351 /­ 852 65 55
E-Mail: kundengarantie@vvo-online.de
www.vvo-online.de

trilex – ein Angebot der Länderbahn

Die Länderbahn GmbH (DLB)
Bahnhofsplatz 1
94234 Viechtach
089 /­ 548 88 97 25
E-Mail: info@trilex.de
www.trilex.de

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