Mitnahme

  • mit einem ermäßigten Einzelfahrschein entsprechend der zurückgelegten Strecke
  • im Stadtverkehrstarifgebiet Görlitz kann auch ein Abschnitt der ermäßigten 4er-Karte entwertet werden
  • mit einer Fahrradtageskarte oder Fahrradmonatskarte
  • bei Nutzung ZVON-BildungsTicket + LK BZ sowie VVO-BildungsTicket + LK BZ kann auch in den Zügen zwischen Arnsdorf und Großharthau ein Fahrrad unentgeltlich mitgenommen werden
  • die Fahrradtageskarte Nahverkehr für 6,50 € wird auch in den Bussen und Straßen­bahnen im ZVON sowie im VVO anerkannt
  • es besteht keine Mitnahmegarantie
  • die Beförderung von mobilitätseingeschränkten Fahrgästen mit orthopädischen Hilfsmitteln oder von Kindern im Kinderwagen hat Vorrang vor der Fahrradbeförderung
  • Tandems gelten als 2 Fahrräder
  • dreirädrige Fahrräder, Fortbewegungsmittel mit Verbrennungsmotor, Mofas, Lastenfährräder und mit besonderen Zuggeräten verbundene Rollstühle (Minibike, Minitrack) sowie nicht zusammengeklappte, zulassungs- der versicherungspflichtige Fahrzeuge sind grundsätzlich von der Beförderung ausgeschlossen

  • in einer geeigneten Transportbox kostenfrei
  • mit einem ermäßigten Einzelfahrschein entsprechend der zurückgelegten Strecke
  • im Stadtverkehrstarifgebiet Görlitz kann auch ein Abschnitt der ermäßigten 4er-Karte entwertet werden
  • mit einer Tageskarte oder Monatskartet Fahrrad/Hund

  • Handwagen, Fahrradanhänger und Ähnliches mit einem Fahrschein zum Normalfahrpreis für die zurückgelegte Strecke bzw. ein Abschnitt der 4er-Karte im Stadtverkehrsgebiet Görlitz

  • Kinder bis zur Einschulung
  • Schwerbehinderte entsprechend den Bestimmungen des Neunten Buches Sozialgesetzbuch (SGB IX), wenn sie den gültigen Schwerbehindertenausweis und das Beiblatt des Versorgungsamtes mit gültiger Wertmarke, mit sich führen und auf Verlangen vorweisen
  • eine Begleitperson von schwerbehinderten Menschen und/oder ein Hund werden, wenn das Merkzeichen "B" im Schwerbehindertenausweis eingetragen ist
  • Blinde mit dem Merkzeichen "Bl" können eine Begleitperson und/oder einen Blinden-Führerhund unentgeltlich mitnehmen
  • Bedienstete der Polizei des Freistaates Sachsen, der Bundespolizei und der Polizeien der Republiken Polen und Tschechien (bei gemeinsamer Bestreifung mit der deutschen Polizei) sowie der Sächsischen Sicherheitswacht in Uniform
  • Kleintiere oder kleine Hunde, die in geeigneten Behältern untergebracht sind
  • Fahrräder von Kindern mit Anspruch auf eine unentgeltliche Beförderung
    Kinderwagen, Rollstühle und Rollatoren, insofern sie nicht zweckentfremdet werden
  • zusammengeklappte Fahrräder in handelsüblichen Fahrradtaschen, Handgepäck, ein paar Ski, ein Snowboard oder ein Rodelschlitten
Vertrieb
  • Zug und im Bus
  • in den Verkaufsstellen der Partnerunternehmen, den Reiseagenturen und Servicecentern
  • an den Fahrausweisautomaten der GVB in Görlitz
  • online über die HandyTicketDeutschland-App, die App DB-Navigator und www.bahn.de

Diese Website verwendet Cookies und Technologien externer Dienstleister. Einige von ihnen sind notwendig, während andere uns helfen, diese Website und Ihre Erfahrung zu verbessern. Bei diesen Techniken können personenbezogene Daten gesammelt werden. Wir möchten Ihnen hier die Möglichkeit bieten, selbst zu entscheiden welche Dienste/[-]Anbieter Ihre Daten erhalten dürfen. Sie können Ihre Auswahl später jederzeit auf unserer Seite Datenschutz im dort bereitgestellten Formular ändern/[-]widerrufen.

Alternativ können Sie dies auch verweigern.