Tarifanpassung zum 01.08.2023
Zum 1. August 2023 werden die Beförderungsbedingungen & Tarifbestimmungen des ZVON aktualisiert sowie ein Großteil der Preise für Fahrscheine im ZVON-Verbundgebiet angepasst.
Übergangsregelungen
- Alle Fahrausweise, deren Preis sich nicht erhöht, können auch weiterhin verwendet werden.
- Monats- und Wochenkarten zum alten Preis können letztmalig am Tag vor der Tarifänderung erworben bzw. entwertet werden und gelten dann bis zum Ende ihrer zeitlichen Gültigkeit.
- Einzelfahrscheine und Tageskarten zum alten Preis können letztmalig am Tag vor der Tarifänderung erworben bzw. entwertet werden.
- 4er-Karten zum alten Preis können innerhalb von drei Monaten genutzt werden, wenn die Entwertung mindestens eines Abschnittes dieser Karte spätestens am Tag vor der Tarifänderung erfolgte.


Gültigkeitsbereich
- Fahrscheine gelten in allen öffentlichen Verkehrsmitteln im ZVON-Verbundgebiet
- Umsteigen ist innerhalb der zeitlichen Gültigkeit kostenfrei möglich
- im Vorverkauf erworbene Fahrscheine müssen vor Fahrtantritt entwertet werden
- ZVON-Fahrscheine mit Start oder Ziel Hoyerswerda und Verbundtickets gelten auch auf den Stadtverkehrslinien in Hoyerswerda (außer SeniorenTickets) sowie auf allen Linien in der VVO-Tarifzone 20
- entsprechend der zeitlichen Gültigkeit wird auch ZVON-Tarif im Stadtverkehrstarifgebiet Kamenz anerkannt
- auf einigen verbundübergreifenden Linien kann entsprechend der Gültigkeit ZVON-Tarif genutzt werden
- in den Zügen der SOEG und der Waldeisenbahn Muskau gelten gesonderte Regelungen zur Gültigkeit der ZVON-Fahrscheine
- bei Fahrten von oder zu außerhalb des Verbundraumes liegenden Zielen gelten die Tarife des jeweils genutzten Verkehrsunternehmens
Beförderung und Mitnahme
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Ermäßigung
- Einzelfahrscheine im Stadt- und Regionalverkehr, 4er-Karten Görlitz, Tageskarten für den Verbundraum sowie Zeitkarten werden zum Normaltarif sowie zum ermäßigten Fahrpreis ausgegeben
- nur Schüler bis zum 15. Geburtstag sind berechtigt ermäßigte Einzelfahrscheine sowie Tageskarten zu nutzen
- ermäßigte Einzelfahrscheine gelten auch für die Mitnahme eines Hundes oder für ein Fahrrad
- ermäßigte Zeitkarten können Schüler bis zum 15. Geburtstag und darüber hinaus Personen mit Berechtigung und gültiger Kundenkarte nutzen
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Übertragbarkeit
- Einzelfahrscheine, Tageskarten, 4er-Karten,18-Uhr-Abendkarte Görlitz sowie ermäßigte Zeitkarten sind nicht übertragbar
- Zeitkarten zum Normalpreis sind übertragbar und gelten (außer Wochenkarten) Montag bis Freitag von 18.00 bis zum Folgetag 4.00 Uhr sowie an Wochenenden und Feiertagen vom Vortag 18.00 bis zum Folgetag 4.00 Uhr für zwei Erwachsene und bis zu vier Kinder (Schüler) bis zum 15. Geburtstag
- anstelle eines Erwachsenen kann auch ein weiteres Kind mitfahren
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Kostenlose Beförderung und Mitnahme
- Kinder bis zur Einschulung
- Kindergartengruppen, Begleiter erhalten keine Ermäßigung
- Schwerbehinderte entsprechend SGB IX mit gültiger Wertmarke
- eine Begleitperson von schwerbehinderten Menschen und/oder ein Hund, wenn das Merkzeichen„B“ im Schwerbehindertenausweis eingetragenist, Blinde mit dem Merkzeichen „Bl“ können eine Begleitperson und/oder einen Blindenführhund unentgeltlich mitnehmen
- Bedienstete der Polizei des Freistaates Sachsen, der Bundespolizei und der Polizeien der Republiken Polen und Tschechien (bei gemeinsamerBestreifung mit der deutschen Polizei) sowie derSächsischen Sicherheitswacht in Uniform
- Kleintiere oder kleine Hunde, die in geeigneten Behältern untergebracht sind
- Fahrräder von Kindern mit Anspruch auf eine unentgeltliche Beförderung
- Kinderwagen, Rollstühle und Rollatoren, insofern sie nicht zweckentfremdet werden
- zusammengeklappte Fahrräder in handelsüblichen Fahrradtaschen, Handgepäck, ein Paar Ski, einSnowboard oder ein Rodelschlitten
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Gebührenpflichtige Mitnahme
- Fahrrad oder Hund = ermäßigter Einzelfahrschein für die zurückgelegte Strecke, ein Abschnitt der 4er-Karte im Stadtverkehrsgebiet Görlitz, Fahrradtageskarte oder Fahrradmonatskarte, EURO-NEISSE-Ticket Fahrrad/Hund
- bei verbundraumübergreifenden Fahrten mit Rad ist ein Fahrradticket entsprechend dem Hauptfahrschein zu lösen
- größere Gegenstände oder anderweitig genutzte Kinderwagen etc. = ermäßigter Einzelfahrschein entsprechend den Tarifeinheiten bzw. ein Abschnitt der 4er-Karte im Stadtverkehrsgebiet Görlitz
- Handwagen, Fahrradanhänger und Ähnliches = Fahrschein zum Normalfahrpreis bzw. ein Abschnitt der 4er-Karte im Stadtverkehrsgebiet Görlitz
- Ticketpreise ab 01.08.2023 im Überblick

Ticketkauf
im ZVON
Fahrscheine erhalten Sie ohne Aufpreis:
- im Zug, im Bus und in Görlitz an den Automaten
- in den Verkaufsstellen der verschiedenen Partnerunternehmen
- in den Reiseagenturen und Servicecentern
- in der Handyticket Deutschland App, dem DB Navigator oder auf www.bahn.de
- im Abonnement über die Verkehrsunternehmen
Tarifbestimmungen
Der Tarif des Zweckverbandes Verkehrsverbund Oberlausitz-Niederschlesien (ZVON-Tarif ) gilt für die Beförderung von Personen und die Mitnahme von Sachen und Tieren in den Zügen des Nahverkehrs, in Straßenbahnen und Bussen des Linienverkehrs der teilnehmenden Verkehrsunternehmen.
Tarifkantenplan
liegt dem ZVON-Tarifsystem zu Grunde, dabei ist jede Haltestelle einem Tarifpunkt zugeordnet. Benachbarte Tarifpunkte sind durch Tarifkanten verbunden. Die Festlegung des Preises sowie der zeitlichen Gültigkeit eines Fahrscheines erfolgt durch die Aufsummierung der Tarifeinheiten die sich auf Grundlage der Tarifentfernung ergeben.