ZVON-Verbund
Eine Region, ein Ticket.

Egal, ob Sie mit Zug, Tram oder Bus unterwegs sind und welche Verkehrs­unternehmen Sie an Ihr Ziel bringen – Sie benötigen innerhalb des ZVON-Verbunds nur einen Fahrschein für Ihre Fahrt. Der einheitliche Verbundtarif macht es möglich!

Hinweis: Tarifanpassung ZVON-Tarif

Zum 1. August 2024 werden die Preise für Fahrscheine im ZVON-Verbundgebiet angehoben. Die Verkehrsunternehmen reagieren damit auf gestiegene Kosten in den Bereichen Personal, Energie und Wartung. Für die BildungsTickets und Preise für Schülergruppen werden keine Preisänderungen vorgenommen.

 

Weitere Änderungen ergeben sich aus dem Wegfall des Übergangstarifs VVO-ZVON und des AzubiTicket Sachsen – für beide gilt, dass Fahrgäste mit dem Deutschlandticket viel besser kommen. Außerdem kann man mit den Görlitzer Stadtverkehrsfahrscheinen ab 01.08. mit der Linie A nach Zgorzelec, Hagenwerder und Ludwigsdorf fahren. Die Weiterfahrt in den Zgorzelecer Stadtbuslinien 3, 4 und 5 ist ebenso möglich.

Die Änderungen werden in die Auskunftssysteme eingepflegt.

Der ZVON-Tarif im Überblick‎

Achtung: aktuelle Betrugsmasche mit Deutschlandtickets

Bitte kaufen Sie Tickets nur bei offiziellen Anbietern.

Mehr Infos in den FAQ.

Tickets für
jede Gelegenheit

ZVON-Tarif.
Tickets

Zwischen ZVON und VVO
  • Hier finden Sie alle wichtigen Informationen auf einen Blick zu den Tarifbestimmungen zwischen dem ZVON und VVO.
Informationen

verbundübergreifende Fahrten über die Eisenbahnstrecke Dresden–Görlitz/Zittau über Arnsdorf

  • ZVON-Tarif gilt ab/bis Bischofswerda (RE-Züge), Großharthau (RB-Züge)
  • durchgängiger Zeitkartentarif von jedem beliebigen Tarifpunkt im ZVON zu jeder Tarifzone im VVO
  • Ausgabe von Zeitkarten (Wochenkarten, Monatskarten, Abo-Monatskarte und Jobtickets (kein freier Verkauf, nur für Jobticket-Kunden) jeweils normal und ermäßigt
  • keine Ausgabe von Einzelfahrscheinen und Tageskarten
  • Festlegung des Fahrpreises je nach Preisstufe


ODEG, Linie RB 64 (Görlitz–Hoyerswerda)

  • Fahrten innerhalb des ZVON-Verbundraums: ZVON-Tarif
  • Fahrten über die Verbundraumgrenzen (zwischen Uhyst und Lohsa): ZVON-Tarif
  • auf dem Abschnitt Uhyst–Hoyerswerda auch VVO-Tarif möglich
  • Fahrten innerhalb des VVO-Verbundraums: VVO- oder ZVON-Tarif je nach Wunsch des Kunden


regionaler Busverkehr

  • verbundübergreifende Busfahrten sind auf der gesamten Strecke oder einem Teilstück zum ZVON-Tarif möglich
Ermäßigung
  • es gelten die jeweiligen Ermäßigungsregelungen im Geltungsbereich des ZVON gemäß ZVON-Tarif, im Geltungsbereich des VVO gemäß VVO-Tarif
Mitnahme
  • für die Mitnahme von Sachen und Tieren gelten die jeweiligen Regelungen des VVO und des ZVON
  • die Fahrradtageskarte und -monatskarte des ZVON gilt bei der Nutzung von Wochen-, Monats-, Abo-Monatskarten zum Übergangstarif und AzubiTickets auch zwischen Großharthau und Arnsdorf
  • bei Nutzung ZVON-BildungsTicket + LK BZ sowie VVO-BildungsTicket + LK BZ kann auch in den Zügen zwischen Arnsdorf und Großharthau ein Fahrrad unentgeltlich mitgenommen werden
Gültigkeit
  • zeitlich und räumlich entsprechend dem gewählten
Übertragbarkeit
  • entsprechend dem Ticket gelten die Beförderungsbedingungen und Tarifbestimmungen des ZVON, VVO oder Deutschlandtarif

Preisauskunft

ZVON-Tarif.
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  • ZVON-Tarif gilt ab/bis Bischofswerda (RE-Züge), Großharthau (RB-Züge)
  • durchgängiger Zeitkartentarif von jedem beliebigen Tarifpunkt im ZVON zu jeder Tarifzone im VVO
  • Ausgabe von Zeitkarten (Wochenkarten, Monatskarten, Abo-Monatskarte und Jobtickets (kein freier Verkauf, nur für Jobticket-Kunden) jeweils normal und ermäßigt
  • keine Ausgabe von Einzelfahrscheinen und Tageskarten
  • Festlegung des Fahrpreises je nach Preisstufe


ODEG, Linie RB 64 (Görlitz–Hoyerswerda)

  • Fahrten innerhalb des ZVON-Verbundraums: ZVON-Tarif
  • Fahrten über die Verbundraumgrenzen (zwischen Uhyst und Lohsa): ZVON-Tarif
  • auf dem Abschnitt Uhyst–Hoyerswerda auch VVO-Tarif möglich
  • Fahrten innerhalb des VVO-Verbundraums: VVO- oder ZVON-Tarif je nach Wunsch des Kunden


regionaler Busverkehr

  • verbundübergreifende Busfahrten sind auf der gesamten Strecke oder einem Teilstück zum ZVON-Tarif möglich
Ermäßigung
  • es gelten die jeweiligen Ermäßigungsregelungen im Geltungsbereich des ZVON gemäß ZVON-Tarif, im Geltungsbereich des VVO gemäß VVO-Tarif
Mitnahme
  • für die Mitnahme von Sachen und Tieren gelten die jeweiligen Regelungen des VVO und des ZVON
  • die Fahrradtageskarte und -monatskarte des ZVON gilt bei der Nutzung von Wochen-, Monats-, Abo-Monatskarten zum Übergangstarif und AzubiTickets auch zwischen Großharthau und Arnsdorf
  • bei Nutzung ZVON-BildungsTicket + LK BZ sowie VVO-BildungsTicket + LK BZ kann auch in den Zügen zwischen Arnsdorf und Großharthau ein Fahrrad unentgeltlich mitgenommen werden
Gültigkeit
  • zeitlich und räumlich entsprechend dem gewählten
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  • entsprechend dem Ticket gelten die Beförderungsbedingungen und Tarifbestimmungen des ZVON, VVO oder Deutschlandtarif

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  • ZVON-Tarif gilt ab/bis Bischofswerda (RE-Züge), Großharthau (RB-Züge)
  • durchgängiger Zeitkartentarif von jedem beliebigen Tarifpunkt im ZVON zu jeder Tarifzone im VVO
  • Ausgabe von Zeitkarten (Wochenkarten, Monatskarten, Abo-Monatskarte und Jobtickets (kein freier Verkauf, nur für Jobticket-Kunden) jeweils normal und ermäßigt
  • keine Ausgabe von Einzelfahrscheinen und Tageskarten
  • Festlegung des Fahrpreises je nach Preisstufe


ODEG, Linie RB 64 (Görlitz–Hoyerswerda)

  • Fahrten innerhalb des ZVON-Verbundraums: ZVON-Tarif
  • Fahrten über die Verbundraumgrenzen (zwischen Uhyst und Lohsa): ZVON-Tarif
  • auf dem Abschnitt Uhyst–Hoyerswerda auch VVO-Tarif möglich
  • Fahrten innerhalb des VVO-Verbundraums: VVO- oder ZVON-Tarif je nach Wunsch des Kunden


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  • es gelten die jeweiligen Ermäßigungsregelungen im Geltungsbereich des ZVON gemäß ZVON-Tarif, im Geltungsbereich des VVO gemäß VVO-Tarif
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  • für die Mitnahme von Sachen und Tieren gelten die jeweiligen Regelungen des VVO und des ZVON
  • die Fahrradtageskarte und -monatskarte des ZVON gilt bei der Nutzung von Wochen-, Monats-, Abo-Monatskarten zum Übergangstarif und AzubiTickets auch zwischen Großharthau und Arnsdorf
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ODEG, Linie RB 64 (Görlitz–Hoyerswerda)

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  • keine Ausgabe von Einzelfahrscheinen und Tageskarten
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ODEG, Linie RB 64 (Görlitz–Hoyerswerda)

  • Fahrten innerhalb des ZVON-Verbundraums: ZVON-Tarif
  • Fahrten über die Verbundraumgrenzen (zwischen Uhyst und Lohsa): ZVON-Tarif
  • auf dem Abschnitt Uhyst–Hoyerswerda auch VVO-Tarif möglich
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  • es gelten die jeweiligen Ermäßigungsregelungen im Geltungsbereich des ZVON gemäß ZVON-Tarif, im Geltungsbereich des VVO gemäß VVO-Tarif
Mitnahme
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  • die Fahrradtageskarte und -monatskarte des ZVON gilt bei der Nutzung von Wochen-, Monats-, Abo-Monatskarten zum Übergangstarif und AzubiTickets auch zwischen Großharthau und Arnsdorf
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  • Ausgabe von Zeitkarten (Wochenkarten, Monatskarten, Abo-Monatskarte und Jobtickets (kein freier Verkauf, nur für Jobticket-Kunden) jeweils normal und ermäßigt
  • keine Ausgabe von Einzelfahrscheinen und Tageskarten
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Mitnahme
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  • die Fahrradtageskarte und -monatskarte des ZVON gilt bei der Nutzung von Wochen-, Monats-, Abo-Monatskarten zum Übergangstarif und AzubiTickets auch zwischen Großharthau und Arnsdorf
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  • für die Mitnahme von Sachen und Tieren gelten die jeweiligen Regelungen des VVO und des ZVON
  • die Fahrradtageskarte und -monatskarte des ZVON gilt bei der Nutzung von Wochen-, Monats-, Abo-Monatskarten zum Übergangstarif und AzubiTickets auch zwischen Großharthau und Arnsdorf
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