Erklärung zur
Barrierefreiheit

Der Zweckverband Verkehrsverbund Oberlausitz-Niederschlesien ist bemüht, seine Webseite im Einklang mit den nationalen Rechtsvorschriften zur Umsetzung der Richtlinie (EU) 2016/2102 des Europäischen Parlaments und des Rates barrierefrei zugänglich zu machen.

Diese Erklärung zur Barrierefreiheit gilt für https://zvon.de/.

 

Stand der Vereinbarkeit mit den Anforderungen

Diese Website ist mit Web Content Accessibility Guidelines in der Version 2.1 (WCAG) und BITV 2.0 vollständig vereinbar.

 

Bekannte Einschränkungen

  1. Farben, Kontraste, die nicht im CD stehen: Hierfür wurde eine Kontrastvariante geschaffen, die sie über den Schalter  „Kontrast erhöhen“ aktivieren können.

 

Nicht barrierefreie Inhalte

  • Nicht alle PDF-Dokumente entsprechen den ISO-/DIN-Standards 14289-1 (PDF/UA)

 

Barrierefreiheitsfunktionen

Um die Barrierefreiheit der Seite zu verbessern, bieten wir folgende Barrierefreiheitsfunktionen:

  • Bewegung anhalten
  • Kontrastumschalter

 

Erstellung dieser Erklärung zur Barrierefreiheit

Diese Erklärung wurde am 01.12.2023 manuell erstellt.

Geprüft wurden die Kriterien der zum Zeitpunkt des Tests aktuellen BITV/WCAG als Selbsttest.

Geprüft wurde im Selbsttest durch:
Heimrich & Hannot GmbH

Die Erklärung wurde zuletzt am 22.01.2024 überprüft.

Prüfgegenstand

https://zvon.de/

Prüfer
Heimrich & Hannot GmbH

Prüfzeitraum
01.11.2023 bis 22.01.2024

 

Feedback und Kontaktangaben

Etwaige Mängel in Bezug auf die Einhaltung der Barrierefreiheitsanforderungen können Sie uns mitteilen unter .

Informationen über von der Anwendung der Richtlinie ausgenommene Inhalte können sie unter einholen.

Zuständig für die barrierefreie Zugänglichkeit und die Bearbeitung der im Rahmen des Feedback-Mechanismus eingehenden Mitteilungen ist:

Verkehrsverbund Oberlausitz-Niederschlesien GmbH (VON GmbH)
Rathenauplatz 1
02625 Bautzen


 

Durchsetzungsverfahren

Sollte auf Ihre Anfrage zur Barrierefreiheit unserer Webseite unter oben genanntem Kontakt keine zufriedenstellende Lösung gefunden werden, können Sie sich an die Sächsische Durchsetzungsstelle wenden. Die Durchsetzungsstelle unterstützt eine außergerichtliche Streitbeilegung, wenn Konflikte zwischen öffentlichen Stellen in Sachsen und Menschen mit Behinderungen auftreten. Dieses Schlichtungsverfahren ist kostenlos. Die Einschaltung eines Rechtsbeistands ist nicht erforderlich. Sie erreichen die Durchsetzungsstelle unter folgenden Kontaktangaben:

Geschäftsstelle des Landesbeauftragten für Inklusion der Menschen mit Behinderungen Durchsetzungsstelle

Postanschrift: Archivstraße 1, 01097 Dresden
E-Mail: 
Telefon: 0351 56410713
Fax: 0351 56410999
Webseite: https://www.durchsetzungsstelle.sachsen.de/

 

Schlichtungsverfahren

Wenn auch nach Ihrem Feedback an den oben genannten Kontakt keine zufriedenstellende Lösung gefunden wurde, können Sie sich an die Schlichtungsstelle nach § 16 Behindertengleichstellungsgesetz (BGG) wenden. Die Schlichtungsstelle BGG hat die Aufgabe, bei Konflikten zum Thema Barrierefreiheit zwischen Menschen mit Behinderungen und öffentlichen Stellen des Bundes eine außergerichtliche Streitbeilegung zu unterstützen. Das Schlichtungsverfahren ist kostenlos. Es muss kein Rechtsbeistand eingeschaltet werden. Weitere Informationen zum Schlichtungsverfahren und den Möglichkeiten der Antragstellung erhalten Sie unter: www.schlichtungsstelle-bgg.de.

Direkt kontaktieren können Sie die Schlichtungsstelle BGG unter

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